Leistungen > Disziplinarrecht

Disziplinarrecht

Auch im Bereich des Disziplinarrechts besteht unverändert ein hoher Beratungsbedarf. Dies gilt insbesondere nach diversen Änderungen des erst im Jahr 2002 in Kraft getretenen Bundesdisziplinargesetzes im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz, welches am 12.2.2009 in Kraft getreten ist. U. a. stehen Dienstvergehen aus dem Bereich der Korruption und der Untreue, aber auch wegen Alkoholmissbrauchs im Fokus. Derartige Verfahren müssen wegen der weitreichenden Folgen für den Betroffenen nicht selten auch gerichtlich ausgefochten werden.

Im Bereich des Disziplinarrechts beraten und vertreten wir Sie u. a. in folgenden Bereichen:

  • Zusammentreffen von Disziplinarverfahren und Strafverfahren
  • Einstellungsverfügung, Disziplinarverfügung und Disziplinarklage
  • vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen
  • Rechtsschutz in behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren
  • Beschleunigungsgebot
  • Verlust des Beamtenstatus durch Strafgerichtsurteil (bereits ab 6 Monate Freiheitsstrafe)
  • Besonderheiten für Bundesbeamte auf Probe und auf Widerruf

Ihr Anprechpartner: RA Andreas Schlegelmilch, erreichbar unter (0221) 413071 oder per Email as@skfh.eu.