15.02.2011 |
Kein Fahrverbot nach § 4 Abs. 2 BKatV bei Aufbauseminar
Von einem Fahrverbot nach § 4 Abs. 2 BKatV kann abgesehen werden, wenn der Betroffene die Teilnahme an einem Aufbauseminiar für Punkteauffällige nachweist. So sieht es jedenfalls das Amtsgericht in Miesbach (Beschluss v. 04.10.2010, 1 OWi 57 Js 26159/10). Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige relativiere die Warnfunktion des Fahrverbots, auf die dann verzichtet werden könne.