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14.07.2011 | von Oliver Kremer

Neue Befungnisse bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Am 08.07.2011 hat der Bundesrat den Entwurf zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beschlossen (BT-Dr. 356/11). Insbesondere soll ein Paragraf 4a in das SchwarzArbG eingefügt werden, der den nach Landesrecht zuständigen Behörden umfassende Betretungsrechte einräumt. Die für die Verfolgung von Schwarzarbeit im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich zuständigen Behörden müssten in den von ihnen geführten Bußgeldverfahren derzeit zu hohe Hürden überwinden. In diesen Verfahren sind bisher für Durchsuchungsmaßnahmen richterliche Beschlüsse, mit entsprechend hohen Anforderungen erforderlich. Dies entspreche nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Dies zeige ein Vergleich mit der Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Der Entwurf wird über die Bundesregierung dem Bundetag zugeleitet. Die Stellungnahme der Bundesregierung darf man mit Spannung erwarten.

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