Eisenbahnstrafrecht
Etwa 40.000 – teils gesicherte, teils ungesicherte – Bahnübergänge bundesweit, modernisierte aber nicht immer ausgereifte Abfertigungsverfahren wie TB 0 etc. sowie noch genutzte rein mechanische Weichenwerke und umstrittene Signaltechniken bedingen unweigerlich immer noch eine Vielzahl von tragischen Unfällen. Betroffene Mitarbeiter der DB AG sowie der verschiedenen Privatbahnen sind dann auf optimale strafrechtliche Vertretung angewiesen. Auch im Hinblick auf die enge Zusammenarbeit mit der Eisenbahnergewerkschaft EVG haben wir uns entschlossen, das gesonderte Dezernat „Eisenbahnstrafrecht“ zu gründen. So können wir konzentriert der einschlägigen Normenvielfalt – erwähnt sei hier das umfängliche Konzernrichtlinienwerk der DB AG, die maßgebliche Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch (gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr bzw. Gefährdung des Eisenbahnverkehrs gemäß (§§ 315, 315a StGB) sowie das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) – gerecht werden und bestmöglichste Verteidigung garantieren.
Mit Kompetenz stehen wir Ihnen nicht nur beratend, sondern auch als Verteidiger im Falle gegen Sie eingeleiteter strafrechtlicher Ermittlungen zur Verfügung.
Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts tätig (s. hier).
Ihr Anprechpartner: RA Andreas Schlegelmilch, erreichbar unter (0221) 413071 oder per Email as@skfh.eu.