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Erbrecht

Jährlich werden in Deutschland Vermögenswerte erheblicher Größenordnung vererbt, ohne dass sich die Erblasser beizeiten über die rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung letztwilliger Verfügungen hinreichend informiert haben. Dies führt oftmals dazu, daß die erbrechtliche Situation nicht dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht;  Differenzen und Auseinandersetzungen zwischen den Erben und weiteren Betroffenen sind die Folge, die bei rechtzeitiger erbrechtlicher Beratung vermeidbar gewesen wären.

Vor dem Erbfall vertreten und beraten wir sie bei der Erstellung von:

  • Testament oder Erbvertrag
  • einer Altersvorsorgevollmacht
  • einer Patiententestamentes
  • der Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • der Aufteilung Ihres Nachlasses

Nach dem Erbfall vertreten und beraten wir sie u.a. bei folgenden Themen:

  • Sicherung von Nachlass oder Vermächtnis
  • Feststellung des Erbrechts
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Höhe des Pflichtteilsanspruches
  • Höhe der gesetzlichen Erbquote
  • Bestand des Nachlasses
  • Wert des Nachlasses
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Ihr Anprechpartner: RA Bernd Hellmig, erreichbar unter (0221) 413071 oder per Email hl@skfh.eu.