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Mietrecht und WEG-Recht

Die private oder gewerbliche Vermietung von Immobilien wirft eine Fülle rechtlicher Fragen auf. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kosten viel Zeit und Nerven, da das Mietrecht kompliziert ist und zahlreiche rechtliche Fallstricke beinhaltet.

Während des Mietverhältnisses dreht sich der Streit oft um Mieterhöhungen oder die jährlichen Betriebskostenabrechnung; am Ende des Mietverhältnisses stehen zumeist Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung, der Durchführung von Schönheitsreparaturen oder der Rückzahlung der Kaution im Vordergrund.

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen u.a. in folgenden typischen Bereichen:

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Mängel der Mietsache
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Räumungsklagen
  • Mietnebenkosten
  • Mieterhöhungen
  • Mietkaution
  • Modernisierungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Strietigkeiten zum Umfang des Mietgebrauches

Das Wohnungseigentumsrecht – geregelt im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) – ist ausgesprochen komplex. Rechtsbeziehungen bestehen zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, der Gemeinschaft, dem Verwalter, gegebenenfalls einem Beirat und Dritten. Die Gemeinschaft verwaltet sich durch die Eigentümerversammlung im wesentlichen selbst; hier sind Konflikte oft vorprogrammiert.

Im WEG-Recht vertreten wir Ihre Interessen u. a. in folgenden typischen Bereichen:

  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Beratung bei Erwerb der Eigentumswohnung
  • Beratung bei Errichtung neuer Wohnanlagen
  • Beratung im Vorfeld von Eigentümerversammlungen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsrechten gegen Bauträger
  • Instandhaltung und bauliche Veränderungen
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters

Ihr Anprechpartner: RA Bernd Hellmig, erreichbar unter (0221) 413071 oder per Email hl@skfh.eu.