Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren
Wir sind u. a. in den folgenden Bereichen tätig:
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Verkehrsunfälle mit Sachschaden, Abstandsverstöße; insb. Verteidigung gegen ein drohendes Fahrverbot
Spezielle Verkehrsordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Verstöße gegen das Autobahnmautgesetz (ABMG, mit der Besonderheit, dass das Amtsgericht Köln zentral zuständig ist)
Waffenrecht: Verstöße gegen das WaffG, wie der verbotene Umgang mit Waffen, Erwerb, Besitz oder Führen unter Verstoß gegen die Erlaubnispflicht
Arzneimittelrecht und Lebensmittelrecht: Verstöße gegen das AMG, HWG, LFBG (und damit zusammenhängender Verordnungen) etc.
Aufsichtspflichtverletzung in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)Das Bußgeldverfahren, das Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, ist dem Strafverfahren sehr ähnlich. Nach dem Willen des Gesetzgebers gelten im Bußgeldverfahren die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) entsprechend. Daher ist die Verteidigung im Bußgeldverfahren der Verteidigung im Strafverfahren vergleichbar.
Im Bußgeldverfahren sind wir im Vorverfahren, im (gerichtlichen) Hauptverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren als Verteidiger für Sie tätig.
Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts sind wir v. a. im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts tätig. Das ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten liegt, ist dem Umstand geschuldet, dass ca. 95% aller Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtliche Verstöße betreffen.
Ihr Anprechpartner: RA Oliver Kremer, erreichbar unter (0221) 413071 oder per Email ok@skfh.eu.