Reiserecht
Sie haben sich Ihren Urlaub redlich verdient und erhebliche Kosten für die im Katalog beschriebene Reise aufgewandt. Es ist daher Ihr gutes Recht, den Reiseveranstalter bei Mängeln der Reiseleistung in Regreß zu nehmen.
Wir beraten und Unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Reisepreisminderung. Ferner setzen wir Ihre Ansprüche durch, wenn es zu Flugverspätungen oder Flugausfällen kommt.
Im Reiserecht vertreten wir Ihre Interessen u. a. in folgenden typischen Bereichen:
- Durchsetzung der Ansprüche auf Reisepreisminderung
- Durchsetzung der Ansprüche auf Schadensersatz gegen Reiseveranstalter (z. B. bei Verkehrsicherungpflichtverletzungen am Urlaubsort)
- Durchsetzung Ihrer Rechte bei Flugverspätung, Annulierung oder Nichtbeförderung.
- Durchsetzung Ihrer Rechte bei Gepäckverlust.
Ihr Anprechpartner: RA Bernd Hellmig, erreichbar unter (0221) 413071 oder per Email hl@skfh.eu.