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Strafrecht und Strafverteidigung

Besetzt mit zwei Fachanwälten für Strafrecht reicht unser Tätigkeitsfeld im Strafrecht und der Strafverteidigung von der präventiven Beratung und Begutachtung potentiell strafrechtlich relevanter Sachverhalte über die Vertretung im Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren und dem Berufungsrechtszug bis hin zur Verteidigung in der Revision.

Wir besprechen mit Ihnen organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung eines rechtskonformen Verhaltens (Compliance). Ziel präventiver Beratung und Konzeption ist der Ausschluss oder doch zumindest die Minimierung strafrechtlicher Risiken in Unternehmen.

Wir werden für Sie beratend und vertretend tätig, wenn Ermittlungen gegen „die Verantwortlichen“ eines (Ihres) Unternehmens geführt werden. Für Zeugen sind wird als Zeugenbeistand tätig. Ziel einer Verteidigung in diesem Bereich ist es, für den oder die „Verantwortlichen“ den Status als Beschuldigter zu vermeiden.

Wir verteidigen im Ermittlungsverfahren, insbesondere auch bei drohenden oder vollzogenen Zwangsmaßnahmen, wie der Festnahme oder Verhaftung Untersuchungshaft, der Durchsuchung, der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Ziel einer Verteidigung bereits zu Beginn eines Strafverfahrens ist die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen oder die Beseitigung der negativen Auswirkungen vollzogener Maßnahmen. Frühe Verteidigung bietet in vielen Fällen bei entsprechendem Engagement gute Chancen die Einstellung des Verfahrens zu erreichen und so eine Anklage und die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Wir sind im Strafrecht bundesweit tätig und verteidigen gegenüber allen Staatsanwaltschaften und treten vor allen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof) auf. Wir verteidigen Jugendliche und Heranwachsende ("Jugendstrafrecht") sowie Erwachsene.

Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts tätig. Insbesondere in den Bereichen:

Arzneimittelstrafrecht und Lebensmittelstrafrecht: Verstöße gegen das AMG, HWG, LFBG (und damit zusammenhängender Verordnungen) etc.

Wirtschaftstrafrecht: Betrug, Untreue, Korruptionsstraftaten, Insolvenzstraftaten (Bankrott, Insolvenzverschleppung etc.)

Straftaten gegen den Wettbewerb: Absprachen, Bestechung, Bestechlichkeit

Verkehrsstrafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkeneit im Verkehr, Körperverletzung und Tötung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

Eisenbahnstrafrecht: Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr (§ 315 StGB), wie Entgleisungen aufgrund Weichenbedienung zur Unzeit, "Türfälle" (verschiedene Abfertigungsverfahren wie TB0 etc.), Unfälle an Bahnübergängen

Strafsachen gegen Beamte, insb. Polizeibeamte, Bahnbedienstete (s. o.)

Betäubungsmittelstrafrecht (Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe)

Computerstrafrecht und IuK-Kriminalität (Computersabotage, Computerbetrug, Urheberrechtsverletzungen)

Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag)

Ihr Anprechpartner: RA Oliver Kremer, erreichbar unter (0221) 413071 oder per Email ok@skfh.eu.