Verkehrsrecht
Die Zunahme der Kfz-Zulassungen einerseits und der Zuwachs von Kostendeckungen durch Rechtsschutzversicherer oder Automobilclubs andererseits bedingt eine kaum überschaubare Rechtsprechungsvielfalt, der man nur durch Spezialwissen und umfängliche forensische Tätigkeit gerecht werden kann. Diese Kompetenzen bzw. Potentiale können wir Ihnen garantieren.
Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der Erstberatung über die außergerichtliche Geltendmachung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Wir führen Aktivprozesse, aber auch Passivprozesse, d.h. wir betreuen und beraten sowohl Geschädigte bzw. Anspruchsteller, als auch Versicherte und Versicherungsunternehmen, sodass wir mit den "juristischen Feinheiten" des jeweiligen Lagers bestens vertraut sind.
Nachstehend einige der immer wieder auftretenden Problemfälle aus dem Straßenverkehrsrecht, bei denen man ohne anwaltlichen Beistand Chancengleichheit nicht erwarten kann:
Straßenverkehrshaftung: Kollision zwischen Linksabbieger und überholenden PKW, Auffahrunfall unmittelbar nach Spurwechsel, Parkplatzunfall, Auswirkung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Kettenunfälle, Kollisionen mit Fahrradfahrer oder Fußgänger, Anrechnung der Betriebsgefahren, Grundsätze des Anscheinsbeweises etc.
Schadenersatz für Personenschäden: Bezifferung des angemessenen Schmerzensgeldes, Renten, Kapitalisierung, Heilbehandlungs- und Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc.
Schadenersatz für Fahrzeugschäden: Fiktive und konkrete Abrechnung von Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Restwert, Sachverständigenkosten etc.
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten nach § 28 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 VVG, beispielhaft falsche Angaben zu Zeit, Ort, Fahrzeugzustand bei Kfz-Entwendung in der Schadenanzeige, Schwarzfahrt, Rotlichtverstoß, Überfahren eines Stoppschildes, alkoholische Beeinflussung, Geschwindigkeitsüberschreitungen, betriebsfremde Handlungen während der Fahrt, Zurücklassen von Schlüsseln im Fahrzeug, unzureichende Sicherung der Kfz-Schlüssel etc.
Ihre Anprechpartner: RA Andreas Schlegelmilch und RA Bernd Hellmig, erreichbar unter (0221) 413071 per Email RA Andreas Schlegelmilch as@skfh.eu und RA Bernd Hellmig hl@skfh.eu.